Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 04/2011)

§1 Allgemeines

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern (namentlich Kunden und Lieferanten).
1.2. Andere Geschäftsbedingungen werden in keinem Fall Vertragsbestandteil. Insbesondere die Einbeziehung etwaiger Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner wird kategorisch abgelehnt.
1.3. Sofern wir selbst als Kunde im Geschäftsverkehr auftreten, arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nehmen wir die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadensersatzregelungen ohne Abstrich in Anspruch.

 

§2 Vertragsschluss, Sonderbedingungen für Unternehmer u. ä.

2.1. Unsere Angebote richten sich grundsätzlich an Endverbraucher. Ist jedoch der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt unter Beachtung des § 7.2: Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und für gebrauchte Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
2.2. Änderungen in Form, Farbe, Gewicht sowie technischen Details bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Das gilt nur für den Fall, dass wir ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer geschlossen haben und die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.

 

§3 Lieferung und Eigentumsvorbehalt

3.1. Wir sind im für den Kunden zumutbaren Rahmen berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
3.2. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises in unserem Eigentum.
3.3. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung verpflichtet:
die Ware pfleglich zu behandeln;
die Ware nicht – auch nicht zeitweise – weiterzugeben (z.?B. kein Verkauf, kein Verschenken, kein Verleihen);
uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen;
einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.
3.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
3.5. Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung oder Verlust der Sache tritt der Kunde hiermit mit unserer Zustimmung an uns ab. Diese Ansprüche fallen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises wieder an ihn zurück.

 

§4 Gegenrechte

4.1. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt werden.
4.2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§5 Komplexe Anlagen, Datensicherung

5.1. Einige der von uns angebotenen audiovisuellen Anlagen und Steuerungsgeräte sind sehr komplex und enthalten teilweise sehr sorgfältig zu handhabende Datenverarbeitungsgeräte und Software.
5.2. Wir bieten eine kostenpflichtige Einweisung in den Umgang mit solchen Anlagen und kostenpflichtige Konfigurationen solcher Anlagen (z.B. Mediaserver) an und raten dem Kunden dringend, diese Angebote wahrzunehmen.
5.3. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er – wie bei einem PC – stets über eine aktuelle externe Datensicherung der auf solchen Anlagen gespeicherten Daten verfügt. Das gilt insbesondere, wenn uns solche Anlagen zu Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten zur Verfügung gestellt werden, da in solchen Fällen immer mit Datenverlust zu rechnen ist.

 

§6 Gewährleistung

6.1. Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 I BGB die Art der Nacherfüllung wählen, also entweder die Beseitigung des Mangels oder aber die Lieferung einer mangelfreien Sache. Wir können die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
6.2. Gelingt die Nacherfüllung nicht bereits beim ersten Mal, so steht uns in angemessener Zeit ein zweiter Nacherfüllungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Frist von 3 Wochen. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Im Falle des Rücktritts wegen Mangel hat der Kunde Wertersatz für die Nutzung der Sache zu leisten. Um diesen Betrag mindert sich die Kaufpreiserstattung an den Kunden.
6.3. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist – vorbehaltlich der Fälle des § 7.2 – ein Jahr.
6.4. Erfolgt eine Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung, so ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferten Waren Zug um Zug gegen Lieferung des Ersatzes zurückzugeben.

 

§7 Schadensersatz

7.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
7.2. Die in diesen AGB enthaltenen Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie gelten auch nicht, wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit von uns oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen in diesen AGB gelten ferner nicht für sog. Kardinalpflichten; sie gelten vielmehr nur für die Verletzung solcher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags nicht erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde aus diesem Grund nicht vertraut oder vertrauen darf.
7.3. Der Kunde schuldet uns Schadensersatz, wenn er gekaufte Ware nicht abnimmt, und zwar pauschal 20 % des Netto-Kaufpreises. Dabei steht dem Kunden der Nachweis offen, dass wir gar keinen oder einen geringeren Schaden erlitten haben. Nur bei Vorliegen eines untypischen, außergewöhnlich hohen Schadens im Einzelfall bleibt uns nachgelassen, einen etwaigen über die Pauschale hinausgehenden Schaden geltend zu machen.

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